Was ist eine Explosionsschutz-Software?
Eine Explosionsschutz-Software führt das nach BetrSichV §6 und Anhang 1 Nr. 1.8 verpflichtende Explosionsschutzdokument als verknüpfte Cloud-Akte. Statt einzelner Word-Dateien für Anlagen, Zonen, Maßnahmen, Mitarbeiter-Unterweisungen und Prüfprotokolle entsteht ein konsistentes Datenmodell: Eine Anlagen-Änderung triggert automatisch die Folge-Pflichten — neue Zone bedeutet neue Unterweisung, neue Knetmaschine bedeutet neue Erstprüfung durch die ZÜS.
Wer braucht sie?
Pflichtig ist jeder Betrieb, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können — in der Praxis betrifft das nach Schätzungen 25.000 bis 40.000 Betriebe in der DACH-Region: Bäckereien mit Mehlstaub-Zone 22, Schreinereien mit Holzstaub und Lackierkabine, Mühlen mit Zone-20-Inneren, Brennereien mit Ethanol-Zone-0 sowie Galvanik-Betriebe mit Wasserstoff-Zone-1. Die Pflicht greift ab dem ersten Mitarbeiter — eine Mindestmenge ist nicht definiert, die Gefährdungsbeurteilung muss aber inhaltlich tragen.
Was sie können muss
Die DGUV 213-106 strukturiert das Explosionsschutzdokument in 12 Kapitel — von der Anlagen-Inventur über die Stoff-Liste, die Zonen-Klassifizierung nach TRBS 2152, die Schutzmaßnahmen-Hierarchie (Vermeidung → Minimierung → Schutz), die Mitarbeiter-Unterweisungen bis zu den Prüfintervallen und der Aktualisierungs-Pflicht. Eine professionelle Software bildet diese 12 Kapitel als Module ab und erzeugt das PDF-Dokument auf einen Klick — bereit für die Berufsgenossenschaft.
Was sie kostet
Eine Berater-Begehung kostet im Markt 975 € (Kleinstbetrieb) bis 8.000 € (mittlerer Betrieb mit mehreren Anlagen) — und das Word-Dokument liegt anschließend bis zur nächsten Begehung unverändert auf dem Laufwerk. Unsere Software-Tarife beginnen bei 29 €/Monat (Listenpreis Starter), Pro 79 €, Multi-Standort 149 €. Beta-Tarife sind 50 % günstiger für 12 Monate.
Welche Normen die Software umsetzt
Die Software bildet vier zentrale Norm-Pakete ab: Die BetrSichV §6 und Anhang 1 Nr. 1.8 als Pflicht-Rahmen, die TRBS 2152 Teil 1-3 als fachliche Grundlage der Zonen-Klassifizierung, die DGUV 213-106 als Strukturvorgabe für das Dokument und die ZÜS-Prüfintervalle nach BetrSichV §16 mit Anhang 2 für die wiederkehrende Prüfung überwachungsbedürftiger Ex-Anlagen. Für Großanlagen kommt zusätzlich die 12. BImSchV als Störfall-Verordnung hinzu.