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Wissen

Explosionsschutzdokument — Aufbau, Inhalte, Pflichten und Marktpreise

Das Explosionsschutzdokument ist die Pflicht-Anlage zur Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV §6 und Anhang 1 Nr. 1.8. Es führt zusammen, was sonst auf zehn verschiedene Ordner verteilt liegt: Anlagen, Stoffe, Zonen, Maßnahmen, Mitarbeiter, Prüfungen. Wer es selbst erstellt und wer einen Berater nimmt — hier der Praxis-Leitfaden.

Was es ist

Das Explosionsschutzdokument ist die Pflicht-Anlage zur Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV §6 und Anhang 1 Nr. 1.8. Es führt zusammen, was sonst auf 5 bis 10 verschiedene Ordner verteilt liegt: Anlagen-Inventar, Stoff-Liste, Zonen-Klassifizierung, Schutzmaßnahmen-Hierarchie, Mitarbeiter-Unterweisungen, Prüfprotokolle und Aktualisierungs-Vermerke.

Wer es braucht

Jeder Betrieb, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können — in der DACH-Region nach Schätzungen 25.000 bis 40.000 Betriebe. Praktisch relevant sind besonders Bäckereien, Schreinereien, Mühlen, Brennereien, Galvanik-Betriebe, Lacker-Betriebe, Chemie-Mittelständler.

DGUV 213-106 als Strukturvorgabe

Die DGUV Information 213-106 „Explosionsgefährliche Stoffe“ gibt eine praktikable Struktur für das Explosionsschutzdokument vor — in 12 Kapiteln. Sie ist nicht verbindlich, hat sich in der Praxis aber als Standard etabliert.

Die 12 Pflicht-Kapitel

  1. Anlass und Geltungsbereich
  2. Tätigkeiten mit explosionsfähigen Atmosphären
  3. Stoffe und ihre sicherheitstechnischen Kenngrößen
  4. Anlagen, Apparate, Geräte
  5. Zoneneinteilung mit Zonenplan
  6. Zündquellen-Bewertung
  7. Schutzmaßnahmen technisch / organisatorisch
  8. Persönliche Schutzausrüstung
  9. Notfall- und Alarm-Plan
  10. Prüfungen vor Erstinbetriebnahme und wiederkehrend
  11. Mitarbeiter-Qualifikation und Unterweisung
  12. Aktualisierungs-Festlegungen

Selbst erstellen vs. Berater beauftragen

Selbst erstellen lohnt sich, wenn ein Mitarbeitender im Betrieb die Norm-Sicherheit hat (z. B. Sicherheitsbeauftragter oder externe Sifa-Stunden). Berater beauftragen lohnt sich für die erstmalige Erstellung in komplexen Betrieben oder wenn das Wissen fehlt.

Die Praxis-Empfehlung: Berater einmal für die Erst-Begehung und Klassifizierung, danach die Software zur Pflege zwischen den Begehungen.

Marktpreise (975 bis 8.000 €)

Marktübliche Berater-Sätze für die einmalige Erstellung:

  • Klein-Betrieb mit einer Anlage: 975 bis 2.000 €
  • Mittlerer Betrieb mit mehreren Anlagen: 2.500 bis 5.000 €
  • Größerer Betrieb mit Lagerstätten und mehreren Standorten: 5.000 bis 8.000 €

Tagessätze bewegen sich bei 90 bis 150 €/h. Hinzu kommen Folgekosten: Update bei neuer Maschine 500 bis 1.500 €, Komplett-Update alle 3 Jahre ähnlich der Erstkosten.

Aktualisierungs-Pflichten

Aktualisierung bei jeder wesentlichen Änderung — siehe BetrSichV §6. Das Word-Dokument vom Berater veraltet typisch innerhalb 14 Monaten, weil zwischenzeitliche Änderungen nicht systematisch eingepflegt werden.

Vorlage und Software-Alternative

Die DGUV stellt eine PDF-Vorlage zum Selbst-Ausfüllen bereit — als statisches Word-/PDF-Dokument ohne Verknüpfungen. Die Explosionsschutz-Software bildet die 12 Kapitel als Module ab, exportiert das fertige PDF auf einen Klick und pflegt die Doku zwischen den Begehungen automatisch. ROI-Vergleich: Berater vs. Software 5-Jahres-Rechner.

So setzt die Explosionsschutz-Software die explosionsschutzdokument erstellen-Pflicht um

Statt jedes Mal das Word-Dokument neu zu öffnen, pflegen Sie Anlage → Zone → Mitarbeiter → Prüfung in einem konsistenten Datenmodell — und exportieren das Dokument auf einen Klick.

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