Das Explosionsschutzdokument ist die Pflicht-Anlage zur Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV §6 und Anhang 1 Nr. 1.8. In diesem Leitfaden zeigen wir, wie Sie es in sechs sauberen Schritten erstellen — und an welchen Stellen Software den Aufwand entscheidend reduziert.
Pflichtgrundlage BetrSichV §6
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber zu einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung. Bei ATEX-relevanten Tätigkeiten ist das Explosionsschutzdokument die Pflicht-Anlage dazu. Es muss vor der Inbetriebnahme vorliegen und bei jeder wesentlichen Änderung aktualisiert werden — eine Übersicht zur Norm finden Sie in unserem Pillar-Artikel BetrSichV §6 erklärt.
Die 12 Kapitel der DGUV 213-106
Die DGUV Information 213-106 hat sich als faktischer Standard für die Struktur etabliert. Sie umfasst zwölf Kapitel:
- Anlass und Geltungsbereich
- Tätigkeiten mit explosionsfähigen Atmosphären
- Stoffe und sicherheitstechnische Kenngrößen
- Anlagen, Apparate, Geräte
- Zoneneinteilung mit Zonenplan
- Zündquellen-Bewertung
- Schutzmaßnahmen technisch und organisatorisch
- Persönliche Schutzausrüstung
- Notfall- und Alarm-Plan
- Prüfungen vor Erstinbetriebnahme und wiederkehrend
- Mitarbeiter-Qualifikation und Unterweisung
- Aktualisierungs-Festlegungen
Schritt 1 — Anlagen-Inventar
Listen Sie alle Anlagen auf, die mit brennbaren Stoffen in Berührung kommen oder Stäube/Dämpfe erzeugen können. Für eine Bäckerei sind das typisch: Mehl-Silo, Förderelevator, Knetmaschine, Backofen. Für eine Schreinerei: Schleifraum, Lackierkabine, Absauganlage. Pro Anlage halten Sie Hersteller, Modell, Baujahr und Standort fest.
Schritt 2 — Stoffe und ihre Eigenschaften
Für jeden Stoff im Betrieb dokumentieren Sie die sicherheitstechnischen Kenngrößen: Flammpunkt, Zündenergie, KSt-Wert (bei Stäuben), untere und obere Explosionsgrenze. Bei Standard-Stoffen wie Mehlstaub, Holzstaub, Ethanol oder Wasserstoff können Sie auf Datenblätter zurückgreifen — die Software hinterlegt diese Werte vor.
Schritt 3 — Zonenklassifizierung nach TRBS 2152
Pro Anlage bestimmen Sie die Zonen: 0/1/2 für Gase und Dämpfe, 20/21/22 für Stäube. Maßgeblich ist die Häufigkeit und Dauer der explosionsfähigen Atmosphäre. Eine schnelle Vor-Klassifizierung liefert unser kostenloser ATEX-Zonen-Rechner — die fachliche Bestätigung bleibt erforderlich.
Schritt 4 — Schutzmaßnahmen-Hierarchie
Die TRBS verlangt eine STOP-Hierarchie: erst Vermeidung (z. B. anderer Stoff), dann Minimierung (z. B. bessere Lüftung), dann Schutz (z. B. Druckentlastung). Dokumentieren Sie pro Zone, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, mit Verantwortlicher Person und Frist.
Schritt 5 — Mitarbeiter-Unterweisungen
Pflicht-Unterweisungen sind jährlich zu wiederholen. Dokumentieren Sie Inhalte (passend zu Zone und Stoff), Teilnahme und Datum. Verknüpfen Sie die Unterweisungen mit den jeweiligen Anlagen — beim BG-Audit muss die Verknüpfung sichtbar sein.
Schritt 6 — Prüfintervalle und Updates
Elektrische Anlagen in Ex-Zonen: ZÜS alle 3 Jahre. Mechanische Schutzeinrichtungen: ZÜS alle 6 Jahre. Plus Erstprüfung vor Inbetriebnahme. Tracken Sie diese Termine mit unserem ZÜS-Prüfintervall-Rechner. Und schreiben Sie ins Dokument, wann es selbst aktualisiert wird — typisch jährlich oder bei wesentlicher Änderung.
Zeitaufwand: Selbst erstellt erste Version 16 bis 40 Stunden je nach Komplexität. Berater 1.000 bis 8.000 €. Mit Software an einem Nachmittag — weil 80 % der Inhalte branchen-spezifisch vor-hinterlegt sind. Mehr dazu auf der Software-Übersicht.